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Angebotsvergleich Hausratversicherung
Die verbundene Hausratversicherung ist eine Schadensversicherung, die mehrere Risiken in einem Versicherungsvertrag abdeckt:
Brand , Blitzschlag , Explosion sowie der Absturz oder Aufprall bemannter Flugkörper, Teile von diesen oder deren Ladung, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, Leitungswasserschäden, Sturmschäden.
Zusätzlich können Fahrräder gegen einen Prämienzuschlag in der Hausratversicherung gegen einfachen Diebstahl in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr mitversichert werden. Zu beachten ist hier, dass im Schadensfall der Versicherungsnehmer nachweisen muss, dass zum Zeitpunkt des Diebstahls das Fahrrad in verkehrsüblicher Weise gesichert war - in der Regel mit einem Schloss. Weiterhin muss es zum Zeitpunkt des Diebstahls in Gebrauch sein oder sich in einem Fahrradabstellraum befinden. Die Entschädigungssumme ist in der Regel auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Gegen eine zusätzliche Prämie können auch Überspannungsschäden bei Elektrogeräten bei Blitzschlag in der Hausratversicherung mitversichert werden.
- Umfang der Versicherung
Versichert sind in der verbundenen Hausratversicherung alle Gegenstände, die zur Einrichtung, zum Gebrauch und zum Verbrauch dienen, also Mobiliar, Teppiche, elektrische Geräte, Bücher, Bilder, Musikinstrumente, Kleidung, Lebensmittelvorräte usw. So sind auch die Sachen versichert, die ausgeliehen wurden oder etwa unter Eigentumsvorbehalt gekauft wurden, z.B. durch Ratenkauf erworben sind.
Zusätzlich zu diesen Sachen, die im engeren Sinn zum Begriff des Hausrates gehören, sind folgende Gegenstände in der Hausratversicherung mit versichert:
- Teppichböden, wenn diese jederzeit entfernt werden können, also nicht auf dem Estrich geklebt usw. sind
- Sachen, die der Mieter in die Wohnung eingefügt hat, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob diese Sachen als Gebäudebestandteil zu bewerten sind, so etwa sanitäre Einrichtungen
- Sportgeräte, dazu gehören auch Surfbretter mit Zubehör, Kanus, Falt- und Schlauchboote, Flugdrachen ohne Motor usw.
- Campingausrüstung
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die der Berufsausübung dienen und dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören
- Autozubehörteile
- Einzelantennen und Markisen, soweit sie nicht mehreren Wohnungen dienen
- Kleinvieh
In der Hausratversicherung sind sowohl Sachen von Besuchern des Versicherungsnehmers mitversichert als auch der Hausrat von im Haushalt lebenden Familienmitgliedern und des Hauspersonals.
- Ausschlüsse
Nicht versichert sind Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie Wassersportfahrzeuge mit Motor. Nicht versichert ist auch der Hausrat eines Untermieters, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diesen dem Untermieter überlassen.
- Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Hausratversicherung erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland. Als Außenversicherung ist der Geltungsbereich auf Europa (auch Osteuropa) begrenzt. Die Kanarischen Inseln sind beispielsweise außerhalb des Geltungsbereiches der Hausratversicherung, da sie geografisch gesehen zu Afrika gehören.
Mit Außenversicherung ist gemeint, dass sich Teile des Hausrates vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und für sie auch dort Versicherungsschutz besteht. Allerdings ist diese Außenversicherung auf drei Monate begrenzt. In der Regel gilt dies für die Urlaubsreise. Am Urlaubsort sind dann Kleidung, Sportgeräte, Fotoausrüstung usw. versichert.
Nicht versichert ist der einfache Diebstahl oder der Einbruchdiebstahl im Kraftfahrzeug, sondern nur die in den Hausratbedingungen vorgesehenen versicherten Gefahren wie Raub, Einbruchdiebstahl in das Hotelzimmer usw. Für eine weiter gehende Risikodeckung sind zusätzliche Versicherungen, z.B. Reisegepäckversicherung, abzuschließen.
In der Außenversicherung gelten Höchstversicherungssummen, zu vereinbaren in ... % der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme, höchstens ... EUR.
Bei einem Wohnungswechsel besteht Versicherungsschutz in der alten und in der neuen Wohnung. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Versicherungsnehmer ins Ausland zieht.
Zweitwohnungen sind nicht mitversichert. Für diese ist ein gesonderter Vertrag notwendig.
- Entschädigungsleistung
In der Hausratversicherung gibt es für bestimmte Sachen Entschädigungshöchstgrenzen. In den jeweiligen Versicherungsbedingungen sind diese vorgesehen für:
Bargeld, für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere, für Schmuck, Münzen, Briefmarken und Gegenstände aus Gold und Platin, wenn sich die Sachen außerhalb eines Stahlschrankes mit einem Mindestgewicht von 200 kg befinden.
Die Obergrenze für Schmuck gilt auch für Pelze, Antiquitäten und andere Wertgegenstände. Eine Antiquität ist für den Versicherer in diesem Zusammenhang ein Wertgegenstand, der älter als 100 Jahre ist. Gegebenenfalls sollte der Versicherungsnehmer für wertvolle Pelze, Schmuck usw. eine Valorenversicherung abschließen.
Es ist sehr zu empfehlen, bei Abschluss einer Hausratversicherung eine Liste aller Hausratgegenstände mit ihrem Wert - etwa dem Anschaffungspreis - zu erstellen. Zusätzlich sollte eine Liste der Wertgegenstände und Antiquitäten mit ihrem derzeitigen Wert und - wenn vorhanden - mit einem Wertgutachten beim Versicherer eingereicht werden. Damit wird im Versicherungsfall eine Unterversicherung und viel Ärger vermieden.
Ersetzt wird vom Versicherungsunternehmen immer der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sache. Der Versicherungsnehmer kann also die beschädigten oder zerstörten Gegenstände zum Neupreis kaufen.
In der verbundenen Hausratversicherung sind nicht nur die Kosten für versicherte Gegenstände eingeschlossen, sondern auch Kosten, die bei einem Schadensfall entstehen können. Das sind z.B. die Aufräumungskosten nach einem Brand, Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die anfallenden Kosten für eine Schlossänderung, wenn dies durch einen Versicherungsfall, etwa durch Raub, notwendig wird, Kosten für Reparaturen an Gebäudebeschädigungen, die notwendig werden durch Einbruch, versuchten Einbruch, Raub oder Vandalismusschäden in der Wohnung nach einem Einbruch. Auch die Kosten für Reparaturen in gemieteten Wohnungen nach Leitungswasserschäden, etwa an Fußböden, Tapeten, Innenanstrichen usw. werden im Versicherungsfall ersetzt.
- Versicherungssumme
Der Versicherungssumme und der Prämie wird üblicherweise die Größe der Wohnung in qm zugrundegelegt. Bei einer Versicherungssumme von EUR 600 pro qm und einer Wohnungsgröße von 100 qm beträgt die Versicherungssumme also EUR 60.000.
In der Hausratversicherung kommt es im Versicherungsfall immer wieder zum Streit zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmer , da sich die Versicherer häufig auf "Unterversicherung" berufen. Unterversicherung bedeutet, dass der tatsächliche Versicherungswert die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme überschreitet.
| Beispiel: |
Die Hausratversicherung der Familie Müller ist auf Versicherungssumme von 30.000 EUR abgeschossen. Der tatsächliche Wert des Hausrats beträgt aber 60.000 EUR. Es liegt eine 50%ige Unterversicherung vor. Im Schadensfall bedeutet dies für Familie Müller, dass von der Schadenssumme 50 % wegen Unterversicherung abgezogen werden. Entsteht bei einem Einbruchdiebstahl ein Schaden von 15.000 EUR, so leistet der Versicherer nur eine Entschädigung von 7.500 EUR.
Der Versicherungsnehmer ist selbst für die Angabe des Versicherungswertes verantwortlich. Um eine Unterversicherung zu vermeiden sollte der Versicherungsnehmer überlegen, wie viel Geld tatsächlich notwendig wäre, um seinen gesamten Hausrat neu kaufen. Der Wert des Hausrates kann nämlich die auf Grund der Wohnungsgröße berechnete Versicherungssumme wesentlich überschreiten.
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